Vor zwölf Jahren schloss sich ein nun 31-Jähriger der Terrororganisation “Deutsche Taliban Mudschahedin” (DTM) A. Jetzt ist in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.
Der Mann wurde wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gesprochen. Eine Teilnahme des Angeklagten an Kampfhandlungen oder Anschlägen habe der Senat nicht feststellen können, hieß es weiter im Urteil. Er sei zudem nur kurze Zeit Mitglied der Vereinigung gewesen. Zugunsten des 31-Jährigen habe auch sein Geständnis gesprochen.
Der Angeklagte hatte erklärt, er sei damals „radikal und religiös verblendet“ gewesen. Im Frühjahr 2007 bin ich dabei Berlin Kontakt zu Salafisten bekommen. Anfang 2010 habe er Deutschland verlassen, um sich im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet der DTM anzuschließen. Deren Ziel war es, die Streitkräfte der Nato-Mission anzugreifen und die afghanische Regierung zu beseitigen. „Ich wusste das alles“, hieß es in der Geldbörse seiner Erklärung. Er sei an der Waffe ausgebildet worden, habe aber nicht an Kämpfen teilgenommen.
Urteil in Berlin: Gemildertes Strafmaß für den Angeklagten
Nach dem Tod des Anführers der DTM Ende April 2010 löste sich die Gruppe von Islamisten auf, deren Mitglieder in Deutschland aufgewachsen waren. Der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger, blieb nach seinen Angaben weiterhin in Pakistan. Im August 2020 kehrte der mittlerweile vierfache Vater nach Deutschland zurück – und kam aufgrund eines Haftbefehls von 2013 in Untersuchungshaft. Nach etwa zwei Monaten erhielt er Haftverschonung.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung verlangt. Der Verteidiger plädiert auf eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Es habe sich um eine “Jugendsünde” gehandelt, so der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.