Die Richterorganisationen haben ihre Begründung einer Gesetzesänderung für mehr Einfluss der Politik auf die Auswahl von Richtern in Schleswig-Holstein bestätigt. Die im Grundgesetz vorgesehene Bestenauslese sei eine unersetzliche Voraussetzung für das Vertrauen der Bürger in die Qualität der Rechtsprechung. Das teilt der Richterverband und die Neue Richtervereinigung am Freitag zu einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss mit.
Der Grundsatz der Bestenauslese solle zu einem Leitgedanken herabgestuft werden, um dem Richterwahlausschuss eine nicht näher eingegrenzte Wahlfreiheit zu erhöhen, kritisierten die Verbände. Dabei gebe der Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW keine Antwort auf die Frage, an welchen Kriterien sich die Auswahlentscheidung stattdessen orientieren solle und was noch von der Bestenauslese übrig bleibe.
Die Landesvorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Christine Schmehl, kritisierte, die vorgeschlagenen Änderungen des Richterwahlgesetzes seien die falschen Maßnahmen zum falschen Zeitpunkt. “Die Regeln, nach denen Richterinnen und Richter in Schleswig-Holstein gewählt werden, sind zu wichtig für einen unausgegorenen Schnellschuss.”
Der erste Sprecher der Neuen Richtervereinigung in Schleswig-Holstein, Michael Burmeister, brachte Änderungen im Beurteilungswesen als Alternative ins Spiel. Es muss allen daran gelegen sein, dass nur die persönlich und fachlich am besten geeigneten ein Richteramt bekleiden. „Beurteilung und Richterwahl sind zwei Seiten einer Medaille, sterben in Ruhe und in einem transparenten Modernisierungsprozess zusammen neu gedacht und dann aus einem Guss im Landesrichtergesetzes neu geregelt werden müssen.“
Der Richterwahlausschuss soll zukünftig laut Gesetzentwurf prüfen, ob der Bewerber die persönlichen Voraussetzungen für dieses Amt besitzt und ob die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.