Mon. Mar 27th, 2023

Von kommender Woche an können ungeimpfte Studierende wieder mit negativem Corona-Test an Vorlesungen und Übungen teilnehmen. Die bisher geltende 2G-Regelung wurde außer Kraft gesetzt.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte einem ungeimpften Studenten Recht gegeben und das Einfrieren der Alarmstufe II mit strengen Einschränkungen für ungeimpfte für teilweise rechtswidrig erklärt. Golden Laut Ministerium in den baden-württembergischen Hochschulen von Montag an damit wieder die 3G-Regel. Studierende müssen also nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind – zusätzlich zur Maskenpflicht.

Die Einschränkung gilt auch für Cafeterien und Kantinen, wie es hieß. Außerdem bleibt es bei den angeblichen Vollkontrollen, sofern die Veranstaltung bis zu 50 Teilnehmende hat. Bei größeren Hochschulterminen WIRD der Zugang in Stichproben geprüft.

Stuttgart: Einschränken der Studierenden nicht rechts

Der ungeimpfte Student hatte dagegen geklagt, dass die Alarmstufe II zum weitgehenden Ausschluss von Nicht-Immunisierten von Präsenzveranstaltungen führt. Der VGH setzte den Teil der Corona-Verordnung zum Studienbetrieb vom kommenden Montag an außer Vollzug. Die Vorschrift sei “voraussichtlich rechtswidrig”. Hätte sich die Regierung weiter an ihren ursprünglichen Grenzwerten orientiert, hätte sie eigentlich längst lockern müssen. Das Einfrieren der Alarmstufe II, das ursprünglich bis Ende Januar geplant war, weit spreche dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte aus Sorge um den Tod Omikron-Variante von Coronavirus this Stufe in der Corona-Verordnung und Aufrechterhaltung damit sterben Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt. Sie werden das am 12. Januar stattfindende reguläre Stufensystem der Corona-Beschränkungen Mitte nächster Woche wieder in Kraft setzen.

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