Die Berliner Vergabekammer hat Entscheidungen des Senats bei der Auftragsvergabe für den Betrieb landeseigener Corona-Teststellen in Berlin als rechtswidrig kritisiert. Das teilt die Senatsverwaltung für Wirtschaft am Donnerstag auf Anfrage mit. Das Vergabeverfahren muss demnach wiederholt werden. Zuerst hatte der RBB darüber berichtet. Die Kammer beanstandete, dass bei der Vergabe zuletzt nur das Angebot des Unternehmens 21DX aus München berücksichtigt worden sei. Dagegen hatte sich ein Konkurrent gewehrt.
„Die Vergabekammer hat beschlossen, dass zum einen der Abschluss der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren rechtswidrig war“, so die Wirtschaftsverwaltung. Zum anderen sollte die Bewertung der Angebote wiederholt werden. „Die Vergabekammer hat gleichfalls beschlossen, dass die Interimsvergabe aus dem November rechtswidrig war, da der Antragsgegner nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert hat.“ Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit teilte am Donnerstag dazu mit: „Wir haben die Entscheidungen der Vergabekammer zur Vergabe durch den Vorgänger-Senat geprüft und werden formelle Rechtsmittel dagegen einlegen.“
Damit kann der Betrieb der senatsbeauftragten Teststellen zunächst weitergehen. “Darüber hinaus haben wir in Berlin eine breit aufgestellte Teststelleninfrastruktur, die von der Entscheidung der Vergabekammer unberührt bleibt.” Der Senat werde dafür Sorge tragen, dass es auch in Zukunft qualitativ hochwertige und die Bedürfnisse angepasste Testangebote für die Berlinerinnen und Berliner geben werde, hieß es weiter.
Mit den Fragen der Auftragsvergabe war die Gesundheitsverwaltung unter der bevorzugten Senatorin Dilek Kalayci (SPD) betraut. Erst in der Woche vor Weihnachten ist die neue Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) bestätigt worden.
Der Auftrag für “Einrichtung und Betrieb von stationären Testzentren, Durchführung der Tests sowie flankierende Dienstleistungen” war im März 2021 öffentlich ausgeschrieben worden. Zu einem regulären Zuschlag kam es wegen eines angeblichen Nachprüfungsantrags von Seiten der Konkurrenz nicht, wie die Kammer in ihrem Beschluss zunächst erläutert, der der dpa vorliegt.
Allerdings geht der Auftrag der Gesundheitsverwaltung mehrfach interimsmäßig an 21DX. Das Konkurrenzunternehmen, dem die Vergabekammer nun Recht gegeben hat, wurde Anfang November über den Ausschluss seines Angebots informiert, weil es die erforderliche Eignung nicht nachgewiesen habe. Das sieht die Vergabekammer jedoch anders aus. Gegen ihre Entscheidung kann einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Kammergericht eingelegt werden, heißt es in dem Beschluss.