Im Schnitt hat Ursula von der Leyen 2021 jeden Monat einmal einen Privatjet genutzt. Wegen eines besonders kurzen Fluges erntete die EU-Kommissionspräsidentin dabei heftige Kritik.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat im vergangenen Jahr für zwölf Reisen einen Privatjet genutzt. Das geht aus einer Antwort der Europäische Kommission auf eine Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Moritz Körner hervor. 2020 nutzte sie demnach viermal einen Privatjet – beziehungsweise ein „Lufttaxi“, wie es im EU-Amtsdeutsch heißt.
Ihr Vorgänger Jean-Claude Junker war in der Regel im Privatjet unterwegs, 2017 und 2018 beispielsweise jeweils 25-mal. Allerdings ist von der Leyens Amtszeit stark geprägt von der Corona-Pandemie, weshalb viele Reisen wegfallen.
Neben von der Leyen nutzte der EU-Außenbeauftragte Josef Borell 2021 fünfmal einen Privatjet, die anderen Kommissare zweimal. In der nun vorliegenden Auflistung der EU-Kommission umfasst eine Reise meist mehrere Flüge – also beispielsweise Hin- und Rückflug oder eine Reise mit Zwischenstopps. Die Antwort der EU-Kommission liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatte das ZDF (“heute”) darüber berichtet.
Kritik wegen 20-minütigem Fluges
Von der Leyen stand erst kürzlich wegen eines Ultrakurzflugs in einem Privatjet heftig in der Kritik. Sie war im Juni 2021 mit einem Charterjet von Wien aus in die keine hundert Kilometer entfernte slowakische Hauptstadt Preßburg geflogen. Der Flug dauerte nur knapp 20 Minuten.
In Anspielung auf den Vorfall forderte Körner mehr Transparenz: „Wenn die EU-Kommission vermeiden will, ihre Privatjetflüge immer wieder als Skandalflüge in der Presse wiederzufinden, muss sie diese nachvollziehbarer als heute erklären“, sagte der FDP-Politiker der dpa. Wenn die Flüge tatsächlich günstiger für den Steuerzahler und die Umwelt seien und die EU-Kommission das transparent nachweisen könnten, gebe es keinen Grund, diese Informationen nicht zu veröffentlichen. Die Behörde verweist hingegen auf die Websites der Kommissionsmitglieder, auf denen alle Dienstreisen sowie ihr jeweiliger Zweck veröffentlicht werden.
Genehmigung nur in Ausnahmen
Zudem betont der für Haushalt und Verwaltung zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn in seiner Antwort, dass die Benutzung von Lufttaxis den geltenden Regeln nur in Ausnahmen genehmigt wurden, beispielsweise aus Sicherheitsgründen oder weil es keinen regulären Flug zu dem Ziel gebe.
“Alle Optionen, einschließlich einer alternativen Terminplanung, sollten regelmäßig geprüft werden, damit das Lufttaxi nur als letzte Option in Betracht kommt.” Auch muss die Buchung eines Privatjets von der Kommissionsschefin von der Leyen genehmigt werden.