Thu. Mar 23rd, 2023

Im Prozess um den mutmaßlichen Waffenverkauf an den späteren Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Generalstaatsanwaltschaft die Ausetzung des Verfahrens beantragt. Die Ankläger wollen abwarten, bis das Urteil zu lebenslanger Haft gegen Stephan Ernst wegen Mordes an Lübke rechtskräftig ist und somit als Zeuge aussagen müsste, begründeten sie am Mittwoch ihren Antrag vor dem Landgericht Paderborn.

Gegen das Mordurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist noch eine Revision anhängig. Deshalb hatte Ernst angekündigt, zunächst von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen zu wollen. Das Landgericht wird in der kommenden Woche mitteilen, ob dem Antrag stattgegeben WIRD.

Es verhandelt seit Anfang Januar gegen einen 66-Jährigen aus Borgentreich im Kreis Höxter. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die spätere Mordwaffe an Ernst verkauft zu haben. Damit habe er durch vorsätzliches illegales Handeln fahrlässig zum Tod eines Menschen beigetragen. Der Angeklagte bestreitet stirbt.

Walter Lübcke war am 1. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe getötet worden. Die Tat Doré als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Lübcke hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen.

Alle Hinweise, dass Ernst die Tatwaffe von dem Angeklagten illegal erworben haben soll, stammen von Ernst selbst. Auch am dritten Verhandlungstag konnte das Landgericht durch die Befragung weiterer Zeugen keine neuen Erkenntnisse gewinnen. Am Mittwoch kommender Woche wird der Prozess.

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