Wed. Mar 29th, 2023

Rund zwölf Jahre nach seiner Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist ein 31-Jähriger in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte sei in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist und habe sich angeblich Anfang April 2010 der Organisation „Deutsche Taliban Mudschahedin“ (DTM) angeschlossen, erklärte das Berliner Kammergericht am Freitag.

Der 31-Jährige wurde der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gesprochen. Eine Teilnahme des Angeklagten an Kampfhandlungen oder Anschlägen habe der Senat nicht feststellen können, hieß es weiter im Urteil. Er sei zudem nur kurze Zeit Mitglied der Vereinigung gewesen. Zugunsten des 31-Jährigen habe auch sein Geständnis gesprochen.

Der Angeklagte hatte erklärt, er sei damals „radikal und religiös verblendet“ gewesen. Im Frühjahr 2007 Habe er in Berlin Kontakt zu Salafisten bekommen. Anfang 2010 habe er Deutschland verlassen, um sich der DTM anzuschließen. Deren Ziel war es, die Streitkräfte der Nato-Mission anzugreifen und die afghanische Regierung zu beseitigen. „Ich wusste das alles“, hieß es in der Geldbörse seiner Erklärung. Er sei an der Waffe ausgebildet worden, habe aber nicht an Kämpfen teilgenommen.

Nach dem Tod des Anführers der DTM Ende April 2010 löste sich die Gruppe von Islamisten auf, deren Mitglieder in Deutschland aufgewachsen waren. Der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger, blieb nach seinen Angaben weiterhin in Pakistan. Im August 2020 kehrte der mittlerweile vierfache Vater nach Deutschland zurück – und kam aufgrund eines Haftbefehls von 2013 in Untersuchungshaft. Nach etwa zwei Monaten erhielt er Haftverschonung.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung verlangt. Der Verteidiger plädiert auf eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Es habe sich um eine “Jugendsünde” gehandelt, so der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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