Sat. Jun 10th, 2023

Es war eines der zentralen sozialpolitischen Versprechen der SPD im Wahlkampf: Nun legt Arbeitsminister Hubertus Heil einen Entwurf vor, nach dem der Mindestlohn im Herbst angehoben werden soll.

Der gesetzliche Mindestlohn soll nach Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum 1. Oktober dieses Jahres auf zwölf Euro pro Stunde steigen. Dies geht aus seinem der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag vorliegenden Gesetzentwurf hervor. Der SPD-Politiker wird damit ein zentrales Wahlkampfversprechen seiner Partei umsetzen.

Von der Anhebung profitieren dem Entwurf voraussichtlich etwa 6.2 Millionen Beschäftigte, sterben bei Inkrafttreten der Erhöhung einen Stundenlohn von weniger als zwölf Euro verlangt. Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro. Für die Arbeitgeber rechnet Heil für das tiefste Quartal mit höheren Lohnkosten von rund 1,63 Milliarden Euro.

Nächste Anhebung soll 2024 erfolgen

Seinen Gesetzentwurf verschickte Heil am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ministerien. Nach bereits geltendem Recht steigt die Lohnuntergrenze zum 1. Juli auf 10,45 Euro. Die Anhebung um 1,55 Euro auf zwölf Euro drei Monate darauf entspräche einer Steigerung von 15 Prozent.

Dem Entwurf zufolge soll der Mindestlohn dann für 15 Monate bleiben. Über die nächste Anhebung zum 1. Januar 2024 soll dann wieder die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften entscheiden. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) kritisierte bereits im Vorfeld das Eingreifen des Gesetzgebers. Sie spricht von “Staatslöhnen” und erwägt eine Klage. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert seit langem einen Mindestlohn von zwölf Euro.

Massive Jobverluste blieben aus

Der gesetzliche Mindestlohn war 2015 mit 8,50 Euro eingeführt worden. Trotz mehrfacher Warnungen von Experten blieben massive Jobverluste seinerzeit aus. SPD und Grüne hatten im Bundestagswahlkampf eine einmalige Erhöhung auf zwölf Euro noch in diesem Jahr versprochen und andachten dies auch im Koalitionsvertrag mit der FDP.

Die Anhebung auf zwölf Euro wird im Gesetzentwurf unter anderem damit begründet, dass der deutsche Mindestlohn im europäischen Vergleich eher geringer ausfällt im Verhältnis zum mittleren Lohneinkommen. Zudem würden Beschäftigte bessergestellt als vergleichbare Hartz-IV-Bezieher, die keiner Arbeit nachgingen. Dies sei ein zusätzlicher Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

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