Erst waren die Corona-Proteste verboten, dann wurde das Verbot per Eilantrag gestoppt. Am Abend fanden sich in der Innenstadt hundert Demonstranten ein.
Die Querdenker-Szene hat den Mittwochabend für spontane Kundgebungen in der Münchner Innenstadt genutzt, nachdem das Verwaltungsgericht einem Eilantrag gegen ein Verbot unangemeldeter Corona-Proteste stattgegeben hatte. Dabei ist eine wichtige Frage überhaupt nicht geklärt.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist ein bloßer Verstoß gegen die Anzeigepflicht von Versammlungen voraussichtlich keine Rechtfertigung für präventive Verbote, erklärten die Richter. Es spricht Überwiegendes dafür, dass sich dies im Hauptsacheverfahren als unvereinbar mit der vom Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit erweisen könnte.
Die Stadt München hat demnach nicht ausreichend nachgewiesen, dass eine unmittelbare und nur durch ein Verbot abwendbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bestehe. Anstelle eines präventiven Versammlungsverbots musste zunächst die nachträgliche Möglichkeiter Beschränkungen von Versammlungen ausgeschöpft werden, erklärt die Kammer.
Verwaltungsgericht: Beschluss bezieht sich nur auf Antragsteller
In der Münchner Fußgängerzone zwischen Marienplatz und Stachus protestierten daraufhin am Mittwochabend Tausend Menschen mit einem nicht angemeldeten Protestzug gegen die Corona-Politik. Sie dürften der Querdenkerszene zuordnen sein, sagte ein Polizeisprecher. Außerdem demonstrieren zwei kleine, vorab angemeldete Gruppen pro und contra Corona-Maßnahmen.
Der Knackpunkt an dem Beschluss ist jedoch, dass er bisher nur für den Antragsteller gilt, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts t-online bestätigt. “Die Frage, ob aus der Allgemeinverfügung noch rechtliche Konsequenzen gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern gezogen werden können, musste das Verwaltungsgericht nicht entscheiden, sonder ist von den vollziehenden Behörden zu beantworten”, so der Sprecher.
Zudem kann und werde die Stadt München noch gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, teilt das Verwaltungsgericht mit.