Thu. Mar 23rd, 2023

Die Freien Wähler haben die Nutzung von Daten der Luca-App bei Strafermittlungen scharf kritisiert. „Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann ist zu Recht sauer, ich bin es auch“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Freien-Wähler-Fraktion, Stephan Wefelscheid, in einer Debatte des rheinland-pfälzischen Landtags am Mittwoch in Mainz. Das Infektionsschutzgesetz bestimme eindeutig, dass die Nachverfolgung von Kontakten nur zum Zweck des Gesundheitsschutzes zulässig sei. Eine andere Nutzung “sägt an den Pfeilern des Vertrauens der Menschen in die Politik und schadet letztendlich dem gemeinsamen Ziel der Pandemiebekämpfung”.

Justizminister Herbert Mertin (FDP) räumte ein, dass die Nutzung der Daten der Luca-App in dem strittigen Fall in Mainz unzulässig gewesen sei, weil sie den Vorgaben für die Ermittlungsbehörden widespreche. Ob eine solche Nutzung allgemein rechtswidrig sei, kann letztlich aber nur vom Gesetzgeber auf Bundesebene oder von Gerichten geklärt werden. Die Landesregierung kann dies nicht tun.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Philipp Fernis spricht von einer “offenen Rechtsfrage” und wendet sich gegen eine “Skandalisierung der hervorragenden Strafverfolgung in Rheinland-Pfalz”. Der CDU-Abgeordnete und Polizist Dirk Herber forderte Mertin auf, sich für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes einzusetzen. Nötig sei eine Ergänzung, die eine Weitergabe der Daten zu Zwecken der Strafverfolgung bei besonderen Tatbeständen ermögliche.

Bei Ermittlungen zu einem Todesfall in Mainz hatte die Polizei Daten von Besuchern einer Gaststätte aus der Luca-App abgegriffen. Daraufhin wurden 21 mögliche Zeugen telefonisch kontaktiert. Für dieses Vorgehen gab es keine maßgebliche rechtliche Grundlage, wie die Staatsanwaltschaft eingeräumt wird. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann bezeichnete den Vorfall als besorgniserregend und leitete ein aufsichtsrechtliches Verfahren ein.

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