Teilnehmer der teils nicht angemeldeten Proteste gegen die Corona-Maßnahmen in Thüringen haben bisher fast keine Bußgelder bezahlen müssen. In Landkreisen mit zuletzt größeren Demonstrationen wurden auch noch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Das betrifft etwa das Altenburger Land sowie die Landkreise Greiz, Nordhausen, Eichsfeld und Sonneberg.
In elf weiteren Kreisen und kreisfreien Städten wurden hingegen Verfahren eingeleitet. Sechs weitere berichteten nicht oder konnten keine Angaben machen. Wo Verfahren eingeleitet wurden, befinden sich diese demnach noch in Bearbeitung. Oft stehen Anhörungen von Betroffenen aus. Nur im Wartburgkreis und im Kyffhäuserkreis wurden bislang insgesamt neun Bußgeldbescheide seit Dezember verschickt.
Nach Angaben der Landespolizei im Zusammenhang wurden bisher Hunderte Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im mit den Protesten eingeleitet. Es gehe um Zahlen “im oberen dreistelligen bis vier unterenstelligen Bereich”. Auch seien im unteren dreistelligen Bereich Strafverfahren eingeleitet worden. Dabei gehe es oft um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung oder Körperverletzung.
In Thüringen waren bis zum Wochenende nur ortsfeste Kundgebungen mit bis zu 35 Teilnehmern erlaubt. Diese Teilnehmergrenze fällt nun weg. Versammlungen müssen aber trotzdem angemeldet werden und unter Einhaltung von Hygienebestimmungen stattfinden.