Thu. Mar 23rd, 2023

Im Zuge der Umstellung bei der Grundsteuer & Grundstückseigentümer eine besondere Pflicht zu erfüllen. Weil die Flächen neu bewertet werden, wann immer sie eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt für diese einreichen – genauer gesagt eine Feststellungserklärung, wie der Bund der Steuerzahler in Stuttgart mitteilte. Wegen der Komplexität des Themas forderte der Verband das baden-württembergische Finanzministerium auf, eine zusätzliche Telefonhotline dazu zu verlangen.

Verbandschef Eike Möller sagte, dort könnten viele Fragen schnell und unkompliziert geklärt werden. “Weil sehr viele Grundstückseigentümer beispielsweise aufgrund ihres Alters nicht so gut mit dem Internet vertraut sind oder gar Internetzugang haben, hielten wir dies für eine gute Lösung.” Auch vor dem Hintergrund, dass quer durch die Bevölkerung hindurch ein erhöhter Informationsbedarf rund um die neue Grundsteuer bestehen werde. In Thüringen sei also bereits im Frühjahr eine Hotline eingerichtet worden.

Zudem forderte der Steuerzahlerbund in seinem Schreiben an das Finanzministerium, die Abgabe der Feststellungserklärungen zur Bestimmung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg in Papierform anzuerkennen. „Von der Grundsteuer sind sehr viele Steuerzahler betroffen, auch solche, die keine Einkommensteuererklärung abgeben und vor allem auch solche, die bisher noch nie eine Steuererklärung elektronisch übermittelt haben“, erklärte Möller.

Das in der Kritik stehende Gesetz zur Reform der Grundsteuer setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlagen für die zukünftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden.

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