Im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz rechnet die Landesregierung mit einem gewaltigen Berg an Verfahren. Von Februar an sind Betreiber sozialer Netzwerke gesetzlich dazu verpflichtet, Hasskriminalität auf ihren Plattformen selbstständig an die Behörden zu melden. Justizministerin Marion Gentges (CDU) geht deshalb von 17.500 zusätzlichen Ermittlungsverfahren pro Jahr aus, wie sie am Dienstag in Stuttgart sagte. Das entspreche so vielen Fällen, wie die gesamte Staatsanwaltschaft Baden-Baden im gleichen Zeitraum bearbeite.
Neu eingerichtete Spezialdezernate an allen Staatsanwälten und zehn zusätzliche Staatsanwälte sollen sich im Südwesten um die steigende Zahl von Verfahren gegen Hasskriminalität im Netz kümmern. Das Gesetz gilt für alle sozialen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern im Inland.
Manche Anbieter wie Facebook oder Google reichen Eilanträge gegen die Meldepflicht vor dem Verwaltungsgericht in Köln ein. Diese könnten voraussichtlich noch bis Ende Februar abgeschlossen werden, sagte Gentges. Bis dahin müssten die beiden Betreiber keine Inhalte melden. Wie schnell und in welchem u200bu200bUmfang die erwarteten Fälle von Hasskriminalität in den Staatsanwaltschaften eintreffen, sei deshalb noch schwer vorherzusagen.