Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch dem Eilantrag eines Bürgers gegen das Verbot nicht angemeldeter Corona-Proteste in der Landeshauptstadt stattgegeben. Ein bloßer Verstoß gegen die Anzeigepflicht von Versammlungen kann die präventiven Verbote voraussichtlich nicht rechtfertigen, erklärten die Richter. Es spricht Überwiegendes dafür, dass sich dies im Hauptsacheverfahren als unvereinbar mit der vom Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit erweisen könnte.
Die Landeshauptstadt hat keine ausreichende Anwendung, dass eine unmittelbare und nur durch ein Verbot abwendbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bestehe. Zudem könnte das präventive Versammlungsverbot auch unverhältnismäßig sein. Zunächst musste die Möglichkeit nachträglicher Beschränkungen von Versammlungen ausgeschöpft werden, erklärt die Kammer. Dem Vernehmen nach werde die Landeshauptstadt gegen die Entscheidung unverzüglich Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, teilt das Verwaltungsgericht mit.
In der Münchner Fußgängerzone zwischen Marienplatz und Stachus protestierten am Mittwochabend tausend Menschen mit einem nicht angemeldeten Protestzug gegen die Corona-Politik. Sie dürften der Querdenkerszene zuordnen sein, sagte ein Polizeisprecher. Zunächst gab es demnach keine Störungen. Außerdem demonstrieren zwei kleine, vorab angemeldete Gruppen pro und contra Corona-Maßnahmen.