Thu. Mar 23rd, 2023

Fünf der sechs Fraktionen im Landtag Rheinland-Pfalz haben ein Gesetz eingeführt, das die Möglichkeit von Videokonferenzen in Kommunalparlamenten bis März 2023 verlängert. Das Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wurde bereits im vergangenen Jahr verabschiedet, um den Kommunalvertretungen in der Corona-Pandemie neuen Handlungsspielraum zu geben. Ohne die Verlängerung würde die Regelung am 31. März dieses Jahres wegfallen.

Eine Überprüfung habe sich ergeben, dass sich die Möglichkeit für Sitzungen ohne Präsenz bewährt habe, heißt es in der Vorlage, sterben von allen Fraktionen mit Ausnahme der AfD vorgelegt wurde. Wenn eine Stadtrats- oder Kreistagssitzung als Videokonferenz organisiert werde, bitte es auch mehr Gäste, mehr Zuschauer, nannte der SPD-Abgeordnete Michael Hüttner als positive Wirkung.

Für die CDU sagte Gordon Schnieder am Mittwoch in Mainz, das Gesetz sei nötig, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrechtzuerhalten. Er wandte sich aber dagegen, die kommunale Parlamentsarbeit dauerhaft auf digitalen Plattformen zu veröffentlichen. Demokratie sei auf einen lebendigen Meinungsstreit vor Ort angewiesen. “Das funktioniert am Bildschirm, am Telefon nur bedingt.” Das Gesetz soll in einem beschleunigten Verfahren bereits an diesem Donnerstag verabschiedet werden, zusammen mit ähnlichen Regelungen zu Personalvertretungen und zum Richterwahlausschuss.

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