Im Vorfeld einer erwarteten Demonstration “gegen Polizeigewalt” in Wuppertal hat die Polizei den von den Veranstaltern genannten Versammlungsleiter als ungeeignet abgelehnt. Zu den Gründen can man sich öffentlich nicht äußern, um die Persönlichkeitsrechte des Mannes zu schützen, sagte ein Polizeisprecher am Freitag.
Die Polizei widesprach der Behauptung, es sich um einen Präzedenzfall des neu verabschiedeten Versammlungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen handelt. Die Anforderungen an den Versammlungsleiter hätten auch schon nach der alten Rechtslage gegolten.
Demnach kann ein Versammlungsleiter als ungeeignet abgelehnt werden, etwa wenn er sich bei Demonstrationen als unzuverlässig und unkooperativ erwiesen hat. Die für den 29. Januar angemeldete Demonstration kann dennoch stattfinden.
Nach Angaben des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ führt die Polizei strafrechtliche Ermittlungen gegen den als Versammlungsleiter abgelehnten Mann ins Feld. Damit werde nicht nur die Versammlungsfreiheit, sondern auch die Unschuldsvermutung ausgehebelt, kritisierte das Bündnis.