Wed. Mar 29th, 2023

MunichNOW 04.09.20
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Quelle: Süddeutsche Zeitung

In Bayern gelten weiterhin strenge Regeln, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Seit Wochen lockern sich die Vorschriften aber Schritt für Schritt ein wenig. Hier ein Überblick über die aktuellen Einschränkungen und zu erwartenden Änderungen in Bayern.

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Ab Herbst sollen Schulen und Kitas ihren regulären Betrieb wieder aufnehmen

Seit dem 1. Juli dürfen alle Kinder den Kindergarten, die Kita oder die Krippe besuchen. In Kitas gibt es aber weiterhin Einschränkungen. Beispielsweise sollten Kinder in kleinen festen Gruppen betreut werden; wenn sie Krankheitssymptome zeigen, sollen sie zu Hause bleiben. Die Landesregierung hat am 21. Juli beschlossen, dass diese Beschränkungen zum 1. September aufgehoben werden sollen. Das heißt, ab September sollen die Kitas wieder normal laufen, natürlich unter Berücksichtigung der Hygieneregeln. Wie genau diese Regeln aussehen werden, wird noch bekannt gegeben.

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Der Schulbetrieb wurde Ende April nach längerer Pause schrittweise wieder aufgenommen. Der Schulalltag ist aber noch nicht normal: Die Landesregierung empfiehlt einen wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und Homeschooling. Der Unterricht findet in Gruppen von maximal 15 Schülern statt, die Tische sind verteilt. Eine Maskenpflicht gilt nicht während des Unterrichts, wohl aber auf Fluren oder Bädern. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass nach den Sommerferien wieder ein „Normalbetrieb“ an den Schulen möglich ist.

Kultureinrichtungen sind offen, aber mit Einschränkungen

Theater, Kinos, Konzertsäle und andere Veranstaltungsorte für kulturelle Veranstaltungen dürfen seit Mitte Juni wieder öffnen. Für Veranstaltungen in diesen Spielstätten gilt seit dem 15. Juli eine Höchstgrenze von 200 Besuchern im Innenbereich und 400 Besuchern im Außenbereich – vorausgesetzt, die Besucher haben zugewiesene Sitzplätze. Wenn nicht, liegt die Obergrenze bei 100 oder 200 Personen. Alle Besucher einer solchen Veranstaltung müssen beim Betreten und Verlassen des Gebäudes Gesichtsmasken tragen, dürfen diese aber beim Sitzen abnehmen. Laienmusiker dürfen mit einem Mindestabstand von zwei und maximal zehn Metern (inklusive Dirigent) gemeinsam musizieren. Und wenn die strengen Auflagen erfüllt sind, können die Chöre proben.

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Auch Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten sind mit Einschränkungen geöffnet. Besucher sollten sich vorab über die Öffnungszeiten erkundigen, Tickets müssen in der Regel vorab online gekauft werden. Dies gilt auch für einen Zoobesuch, da je nach Größe der jeweiligen Einrichtung nur eine begrenzte Personenzahl eingelassen wird. Auch Bibliotheken, Sprachschulen und Volkshochschulen haben wieder geöffnet.

Alle Schwimmbäder sind jetzt geöffnet, einschließlich Hallenbäder und Thermen. Das gilt seit dem 8. Juni für Freibäder – ebenso wie für Fitnessstudios, Indoor-Sportanlagen und Tanzschulen (zumindest für kontaktloses Tanzen und feste Tanzpartner). Auch hier gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Seit dem 8. Juli dürfen alle Freizeiteinrichtungen in den Gebäuden betrieben werden, zum Beispiel Indoor-Spielplätze.

Was ist aktuell im Sport möglich?

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MünchenNOW Evolve Fitness München

Einzelne sogenannte berührungslose Sportarten wie Tennis, Leichtathletik, Golf und Segeln sind erlaubt, sowohl im Training als auch im Wettkampf – und das seit dem 8. Juli nicht mehr nur im Freien, sondern auch in Innenräumen. Auch Reitunterricht ist möglich. Entsprechende Verordnungen der Landesregierung erlauben auch sportliche Hallenwettkämpfe. Teilnahmeberechtigt sind derzeit bis zu 100 Personen, “bei gekennzeichneten Plätzen oder klar abgegrenzten Aufenthaltsbereichen” sogar 200. Zuschauer sind nicht zugelassen.

Für das Training in Mannschaftssportarten gilt: Mannschaften dürfen trainieren, ohne dass es ein Gesamtmaximum gibt. Teilweise hängt dies von der jeweiligen Ausbildungsstätte ab. Bis zum 7. Juli waren hier nur kontaktlose Trainingsformen erlaubt (im Fußball zum Beispiel Schießübungen, aber keine Trainingsspiele). Die Landesregierung hob diese Beschränkung zum 8. Juli auf, wenn das Training in einer festen Gruppe stattfindet. Im Kampfsport sollte eine solche Trainingsgruppe fünf Personen nicht überschreiten.

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht

In Bayern gilt weiterhin eine Kontaktbeschränkung. Alle sind angehalten, sich mit möglichst wenigen Menschen zu treffen, die nicht im selben Haushalt leben, und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Es gibt keine Einschränkungen oder Höchstzahlen für Heimspiele mehr; aber Sie müssen auch den Mindestabstand einhalten. Gruppen von bis zu zehn Personen können sich jetzt im öffentlichen Raum treffen, egal ob sie verwandt sind oder aus demselben Haushalt stammen.

In den meisten öffentlichen Räumen gilt seit dem 27. April eine Maskenpflicht – in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen, Pflegeheimen und vielen mehr. Sie müssen keine richtige Schutzmaske tragen, sondern nur Mund und Nase bedecken. Gleichzeitig ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Alle Personen über 6 Jahren müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Andernfalls droht ein Bußgeld von 150 Euro. Polizei und Personal in Bussen und Bahnen müssen die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren. Speziell für den Nahverkehr bedeutet dies, dass die Maskenpflicht nicht nur in Bussen, Bahnen oder Taxis gilt, sondern auch beim Warten an der Haltestelle oder am Bahnsteig.

Schrittweise Öffnung von Gastronomie und Tourismus

In Restaurants und Straßencafés gilt die Corona-Ausgangssperre nicht mehr. Es gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. Allerdings müssen Sie verschiedene Hygieneregeln beachten: Eltern und Angehörige zweier Haushalte oder Gruppen bis zu zehn Personen – dürfen gemeinsam an einem Tisch sitzen. Ansonsten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Kunden müssen ihren Namen und ihre Adresse hinterlassen und dürfen ihre Gesichtsmasken nur am Tisch abnehmen, das Bedienpersonal muss eine Maske tragen. Nachtclubs und Bars sind im Allgemeinen geschlossen. Mitte Juni kündigte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger an, bis Anfang Juli einen Weg zu finden, reine Gaststätten (Bars oder Kneipen) wieder öffnen zu lassen. Aber das ist bisher nicht passiert.

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Seit dem 22. Juni können Sie in einem Restaurant mit maximal 100 Personen drinnen und 200 draußen einen Geburtstag, eine Hochzeit oder eine Abschlussfeier feiern. Hotels dürfen nun wieder Touristen empfangen, Gruppen jedoch nicht. Dies gilt auch für Campingplätze. In Hotels gibt es kein Maximum für die Anzahl der Gäste, dafür aber strenge Hygieneauflagen.

Konferenzen, Kongresse oder ähnliche Veranstaltungen, „die beruflich oder offiziell sind“, sind seit dem 15. Juli wieder zugelassen. Für sie gelten die gleichen Anforderungen (z. B. maximale Teilnehmerzahl) wie für kulturelle Veranstaltungen. Nach vorheriger Ankündigung der Landesregierung sollen Messen in Bayern ab September wieder möglich sein.

Mehr Besuche in Kliniken und Pflegeheimen in Bayern sind wieder erlaubt

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Aufgrund der deutlich niedrigeren Corona-Zahlen hat Bayern Ende Juni die Besuchsbeschränkungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen gelockert. In diesen Einrichtungen sind wieder deutlich mehr Besucher zugelassen. Bisher gab es Ausnahmen nur für Geburts- und Kinderstationen, Palliativstationen und Hospize. Allerdings sind ein Mindestabstand, Hygieneregeln und vorgeschrieben und ein Betretungsverbot bei Krankheitssymptomen besteht.

Geschäfte öffnen wieder

Alle Geschäfte in Bayern dürfen öffnen, unabhängig von ihrer Größe, auch Kaufhäuser und Einkaufszentren. Dafür brauchen sie alle ein Sicherheits- und Hygienekonzept: zum Beispiel Eingangskontrollen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im Laden. Auf einer Fläche von zehn Quadratmetern darf sich rechnerisch nur ein Gast aufhalten. Wochenmärkte, aber auch Flohmärkte können wieder stattfinden. Die Friseure arbeiten unter Einhaltung der besonderen Schutzmaßnahmen: Auch hier gilt die Maskenpflicht. Haare waschen ist Pflicht, das Lesen von Zeitschriften und das Trinken von Kaffee sind verboten. Alle Kunden müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Auch Nagel- und Kosmetikstudios dürfen ihre Dienstleistungen wieder anbieten.

Demonstrationen erlaubt

Seit dem 15. Juni wurden viele Beschränkungen für Versammlungen und Demonstrationen aufgehoben. Solange alle Teilnehmer den Mindestabstand untereinander und auch zu Dritten (wie Passanten) einhalten, ist dies wieder erlaubt. Das müssen die Kommunen durch Auflagen sicherstellen – oder durch die Begrenzung einer Demonstration auf 100 Personen an einem bestimmten Ort.

Mögliche Gottesdienste sind seit dem 4. Mai erlaubt

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Religiöse Versammlungen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dazu gehört laut Landesregierung ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern, es sei denn, sie leben zusammen im gleichen Haushalt. Beim Betreten oder Verlassen einer Kirche, Synagoge oder Moschee soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Außerdem sind besondere Hygieneregeln nötig – zum Beispiel: kein Kontakt beim Abendmahl, kein Küssen auf die Tora in der Synagoge, in den Moscheen muss jeder seinen eigenen Gebetsteppich und Koran mitbringen, in den Kirchen ist das Singen möglich, aber die Türen der Türen Kirchen müssen geschlossen werden. offen.

Keine größeren Indoor- oder Outdoor-Events bis mindestens Mitte September

Großveranstaltungen und Festivals sind in Bayern weiterhin generell verboten. Viele Veranstaltungen und Feste wurden daraufhin bereits abgesagt – zum Beispiel das Oktoberfest in München.

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Dieser Artikel basiert auf dem deutschen Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 21. August

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