Mon. Mar 20th, 2023

Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft pocht darauf, dass der rotgrüne Senat eine Bundesratsinitiative Niedersachsens für eine Ausnahmeregelung für Polizeihunde von der neuen Tierschutz-Hundeverordnung unterstützt. Hintergrund ist eine seit Anfang des geltenden Neuregelung, nach dem Jahr schmerzhafte Mittel bei der Erziehung oder im Training von Hunden verboten sind. Sogenannte Schutzhunde werden aber teilweise mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die mit Stacheln versehen sind und ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können – sogenannte Stachelwürger.

Die Diensthundeausbildung der Hamburger Polizei richtet sich nach der geltenden Rechtslage, heißt es in der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Innenexperten Dennis Gladiator. sehe man dort – “wie auch andere diensthundehaltenden Verwaltungen des Bundes und der Länder” – in diesem “rechtlichen Klarstellungs- und Nachbesserungsbedarf”.

Hamburgs Polizei braucht gut ausgebildete Polizeihunde, sagte Gladiator der Deutschen Presse-Agentur. “Deshalb ist es wichtig, dass die Tierschutz-Hundeverordnung einer entsprechenden Ausbildung nicht entgegensteht.” Daher sei der Weg Niedersachsens, jetzt über den Bundesrat eine Ausnahmeregelung in das Tierschutzgesetz aufzunehmen, richtig.

In dem Antrag aus Hannover heißt es: “Diensthunde werden bei der Polizei als Hilfsmittel zur Ausübung der körperlichen Gewalt eingesetzt und aus diesem Grund jederzeit kontrollierbar sein.” Beimen Beißen can es aber gezielt dazu kommen, “dass der Hund den Biss nicht löst und nur durch einen gezielten, kurzfristigen Impuls – etwa mittels eines Halsbandes mit nach innen gerichteten abgerundeten Stacheln – als letztes Mittel das Signal gegeben werden kann, den Biss.” Deshalb sollte es den diensthundführenden Behörden der Länder und des Bundes in engen Grenzen weiter möglich sein, solche Reize zu setzen.

„Es bleibt zu hoffen, dass der Antrag auch mit den Stimmen von Hamburg eine Mehrheit findet“, sagt Gladiator. “Aber noch besser wäre es natürlich gewesen, wenn eine entsprechende Ausnahme von Beginn an berücksichtigt gewesen wäre.”

Auch der Senat verwies in seiner Antwort auf die niedersächsische Initiative. Ob sie von Hamburg unterstützt wird, ließ er aber offen. Der Antrag sei zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden. „Erst im Anschluss kann über eine nachhaltige Positionierung Hamburgs entschieden werden“, sagte die stellvertretende Senatssprecherin Julia Offen der dpa.

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