Die Regierungsfraktionen im Landtag Rheinland-Pfalz haben am Mittwoch einen Antrag der CDU-Fraktion zu einer Elementarschadenversicherung im Fall von Naturkatastrophen abgelehnt. Als Ziel der Initiative nannten die Abgeordneten Tobias Vogt und Marcus Klein, über mehr freiwillige Verträge bis Ende 2024 die Versicherungsquote von 37 auf 80 Prozent zu steigern. „Sollte das Ziel nicht erreicht werden, muss über weitergehende Maßnahmen debattiert werden“. Eine Versicherungspflicht sollte aber nur das letzte Mittel sein.
Die Grünen-Abgeordnete Lea Heidbreder spricht von einem “Schaufensterantrag”, der an den Handlungsmöglichkeiten des Landes vorbeigeht. Zur Elementarschadenversicherung werde im Sommer der Bericht einer Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz erwartet. “Rheinland-Pfalz kann nicht entscheiden, eine Pflichtversicherung einzuführen oder nicht. Das Land hat keine zuständig.” Es sei auch nicht die Aufgabe des Landtags, Wünsche an die private Versicherungswirtschaft zu formulieren.
Auch Justizminister Herbert Mertin (FDP) verwies auf die Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern. Die Landesregierung werde diesen Bericht abwarten und sich diesen dann näher anschauen.
Freie Wähler und AfD präsentieren sich bei der Abstimmung über den Antrag der Stimme. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärte am Mittwoch, an einer Versicherungspflicht führe kein Weg vorbei, wenn keine Versicherungsquote von mindestens 80 Prozent erreicht werde.