Die Zahl der Beschwerden und Beratungsanfragen zum Auskunftsanspruch von Bürgern gegenüber der Verwaltung ist im vergangenen Jahr gestiegen. Insgesamt waren es 228 nach 200 im Jahr zuvor, wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dieter Kugelmann, am Dienstag in Mainz mitteilte. Etwa 30 bis 40 Anfragen hatten einen Bezug zur Corona-Pandemie, zur Flutkatastrophe im Ahrtal gingen 10 bis 15 Anfragen ein. Der Landesbeauftragte WIRD Nur eingeschaltet, wenn es bei Anträgen auf Informationszugang zu Problemen kommt.
„Der Schwerpunkt liegt auf der kommunalen Ebene“, sagt Kugelmann. Zwar gebe es auch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) viele Anträge auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort seien aber erfahren in der Beantwortung der Anfragen und tätigten daher keine Beratung durch den LfDI.
Zur Corona-Pandemie seien viele Informationen öffentlich verfügbar, es gebe aber immer wieder Nachfragen, sagte Kugelmann. Transparenz bei diesen Daten sei ein wichtiger Baustein, um Vertrauen in das Vorgehen von Behörden zu stärken. Zu den Ausnahmen beim Anspruch auf Informationszugang gehört hier vor allem der Schutz der persönlichen Privatsphäre: “Was man nicht fragen kann: Ist mein Nachbar krank?”