Sat. Jun 10th, 2023

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich am Dienstag mit dem schon seit Jahren schwelenden Rechtsstreit um ein Atommüll-Zwischenlager in Hanau. Die obersten Verwaltungsrichter verhandeln nach Angaben des Gerichts die Klage eines Entsorgungsunternehmens gegen die Stadt. Kläger ist Orano NCS GmbH. Sie werden demnach eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Gebäudes in einem Zwischenlager für radioaktive Abfälle erreichen.

Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) erklärte auf Anfrage, er hoffe darauf, dass sich das Bundesverwaltungsgericht der vorinstanzlichen Entscheidung anschließen werde und damit die Haltung der Stadt Hanau bestätige. Die Orano NCS GmbH sagte, man wolle sich zu dem laufenden Verfahren derzeit nicht äußern.

Zuletzt hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in dem Streitfall entschieden, dass die Firma keinen Anspruch auf die geforderte Baugenehmigung für ein weiteres Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Technologiepark Wolfgang habe. Dies kann unter anderem aufgrund der besonderen Gefährdungen nicht in einem Gewerbegebiet angesiedelt werden, erläutert das Bundesverwaltungsgericht die Begründung der Vorinstanz.

Mit der im Februar 2020 ergangenen VGH-Entscheidung war ein gegensätzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aufgehoben und die Klage abgewiesen worden. Gegen die Kasseler Entscheidung richtet sich nun die Revision der Klägerin, teilt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Termin-Ankündigung mit.

Die Stadt Hanau hatte dem Unternehmen die Baugenehmigung mit dem Hinweis auf die Unverträglichkeit der städtebaulichen Ordnung und der Entwicklungsperspektive versagt. Die Stadt fürchtete, dass im Fall eines weiteren Lagers Atommüll aus dem gesamten Bundesgebiet zur Zwischenlagerung nach Hanau gebracht werden könnte. Im Technologiepark Wolfgang errichtet der Internetgigant Google derzeit ein Rechenzentrum.

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