Drei Anhänger eines selbsternannten “Druiden” sind wegen Verstößen gegen das Waffenrecht am Freitag in Mannheim zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die drei geständigen Angeklagten und ihr 71-jähriger Anführer hatten ein Arsenal angelegt, angeblich um sich im Fall eines staatlichen Zusammenbruchs verteidigen zu können.
Das Landgericht Mannheim sah es als nachgewiesen an, dass sich ein angeklagter des unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe schuldig gemacht hat und ein weiteres des vorsätzlichen Besitzes eines Flammenwerfers. Beide Maßnahmen eine Bewährungsstrafe von jeweils eineinhalb Jahren. Ein Dritter wurde wegen des unerlaubten Überlassens von Munition an einen Unberechtigten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Strafbemessung des Gerichts lag leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Eine zunächst angestrebte Verständigung für die drei Männer wurde schließlich doch nicht angenommen, IST aber jetzt bei dem “Druiden” im Gespräch. Nach dem Abtrennen und Abschluss des Verfahrens für die drei Beschuldigten wird die Verhandlung gegen den Anführer mit weißem Bart und weißem langen Haar am 4. Februar normalerweise.
Der Hauptbeschuldigte gestand Verstöße gegen das Waffenrecht ein und ließ durch seinen Rechtsanwalt wissen, dass er sich schon 2017 bei Haftprüfungstermin von Aussagen distanziert habe, die aus Anklagesicht volksverhetzend waren. Der 71-Jährige ist wegen rassistischer und antisemitischer Positionen angeklagt. Er soll auf einer bei Neonazis beliebten Internetplattform den Holocaust geleugnet und gegen Flüchtlinge gehetzt haben. Nach besonderen Angaben soll er außerdem im Internet den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (2019) begrüßt haben.
Der Verteidiger wird eine Bewährungsstrafe für seinen auf einem Campingplatz in Sachsen-Anhalt lebenden Mandanten erreichen. Als mögliche Spanne gab das Gericht eine Strafe von eineinhalb bis zweieinhalb Jahren an. Im Fall einer bis zu zweijährigen Strafe könnte diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Für die Volksverhetzung kommt danach eine Geldstrafe von 210 bis 300 Tagessätzen für den Rentner in Betracht.
Bei einer Razzia im Januar 2017 waren bei dem Hauptangeklagten und seinen Anhängern Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden worden. Darunter waren Schießkugelschreiber, zu Schussapparaten umgewandelte Wühlmausfallen und selbstgebaute Gewehre. Der aus dem nordhessischen Grebenstein stammende Mann soll versuchen haben, auf einem Campingplatz in Sachsen-Anhalt für den Fall einer Invasion autark zu leben. Er und seine Sympathisanten hielten angeblich auch einen Blickwinkel von Russen oder Außerirdischen nach Deutschland für möglich, so dass man sich mit den gesammelten Waffen dann verteidigen kann.