Mon. Mar 20th, 2023

Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten sollen künftig mit einem Ausweis auf elektronische Patientenakten zugreifen können. Dazu startete das Land Nordrhein-Westfalen einen Pilotbetrieb zur Ausgabe sogenannter elektronischer Heilberufeausweise, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch mitteilte. This Ausweis WIRD demnach benötigt, um auf elektronische Verordnungen, Patientenakten und Notfalldaten zuzugreifen. Bisher können nur verkammerte Berufe im Gesundheitswesen einen elektronischen Ausweis beantragen, also beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker.

„Mit dem Pilotprojekt für die Berufe der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie gehen wir weitere Schritte hin zu einer sicheren digitalen Vernetzung aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Ausweise sollen beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden können. Dieses werde als gemeinsame Stelle der Länder bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt.

Zunächst können laut Mitteilung Beschäftigte, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, den elektronischen Ausweis beantragen. Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten aus anderen Bundesländern sollen dann nach und nach Zugang zum Register erhalten.

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