Mon. Mar 20th, 2023

Die AfD im bayerischen Landtag ist erneut mit Abgeordneten einer Verfassungsklage gegen die Corona-Aufträge für Mitarbeiter und im Parlament gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof in München teilte am Freitag mit, dass er bereits am Donnerstag den Eilantrag der AfD-Fraktion und einige Abgeordnete als unzulässig abgewiesen habe.

Die Klage richtet sich gegen die in der Allgemeinverfügung vom 19. November 2021 niedergelegten Vorschriften für den Zutritt zu den staatlichen des Landtags wie die 3G-Regel für Beschäftigte, den Zutritt von Abgeordneten zu parlamentarischen Sitzungen und die Pflicht zum Tragen einer ohne Impf-, Genesenen – oder Testnachweis derzeit nur von Plätzen der Besuchertribüne an Plenarsitzungen teilnehmen.

Die AfD hatte argumentiert, dass dadurch ihre durch die Verfassung geschützten Rechte verletzt würden. Es fehle für jede der angegriffenen Regelungen die erforderliche Darlegung, so jedoch der Verfassungsgerichtshof. Die Behauptung, mit den Regeln, werde der parlamentarische Ablauf unmittelbar und erheblich beeinträchtigt, werde weder substanziiert, noch sei dies anderweitig ersichtlich.

Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits am 14. September 2020, am 6. Mai 2021 und am 28. September 2021 Anträge der AfD-Fraktion oder einzelner AfD-Abgeordneter gegen im Maximilianeum abgelehnt.

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