Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am heutigen Mittag in Stuttgart seine Entscheidung über die Klage der AfD-Fraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt der Koalition aus Grünen und CDU beschlossen. Mit Spannung wird erwartet, ob die Richter es gutheißen, dass die grün-schwarze Koalition kurz nach Beginn der Corona-Krise 2020 etwa 13,5 Milliarden Euro neue Schulden aufnahm, um unter anderem die Folgen des ersten Lockdowns zu bewältigen.
Die Schuldenbremse in der Landesverfassung schließt neue Kredite nicht generell aus, es gibt aber strenge Kriterien. Im Fall einer Naturkatastrophe oder bei einer außergewöhnlichen Notsituation kann das Land neue Schulden aufnehmen, aber einen Tilgungsplan vorlegen. Genau das hatte die grün-schwarze Regierung im Frühjahr 2020 beim Nachtrag für den Doppelhaushalt 2020/2021 getan. Die AfD-Fraktion moniert, dass damals keine Zeit geblieben sei, „um gültige empirische Erkenntnisse über die Gefährlichkeit der Epidemie“ zu sammeln.
Inzwischen klagt die AfD-Fraktion auch gegen den dritten Nachtragsetat aus dem Sommer 2021, bei dem sich Grün-Schwarz auf die Corona-Notsituation berief. Die Koalition hatte sich im dritten Nachtrag etwa 940 Millionen Euro an Kreditrechten gesichert. Der Verfassungsgerichtshof behandelt diesen Antrag der AfD-Fraktion aber als Klage getrennt.
Auch die FDP geht juristisch gegen diesen letzten Haushalt vor. AfD und Liberale sind der Meinung, dass der Überschuss im Haushalt des Landes ausgereicht hätte, um die notigen Ausgaben zu decken. Dabei verweisen sie auf den Präsidenten des Landesrechnungshofs, Günther Benz, der gesagt hatte, das Land hätte über einen Kassenüberschuss in Höhe von 3,2 Milliarden Euro aus dem Jahr 2020 zurückgreifen können. Dem hatte sich Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) vehement widersetzt.