In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien haben in Nordrhein-Westfalen nach Zahlen des Schulministeriums 865 Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an Corona-Tests verweigert. Wer weder dabei mitmache noch über sonstige zulässige Verfahren ein negatives Testergebnis nachweisen kann, sei vom Schulbesuch ausgeschlossen, erklärte das Ministerium am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. In der Woche vor den Weihnachtsferien habe die Zahl derer, die die zuverlässigen Lollioder Antigen-Selbstests in der Schule verweigert hätten, bei 835 gelegen. Zuerst hatte die “Neue Westfälische” über die Testverweigerer berichtet.
Das Ministerium wies auf mögliche negative Folgen für die Schullaufbahn hin, wenn eine Verweigerung der Tests oder der Maskenpflicht im Unterricht zu einer längerfristigen Abwesenheit führt und die Leistungen dieser Schüler nicht berücksichtigt werden könnten. “Im Fall der Verweigerung der Teilnahme an Tests oder des Tragens einer Maske besteht in aller Regel kein Anspruch auf einen individuellen Distanzunterricht.” Bei hartnäckiger Verweigerung infektionsschutzrechtlicher Vorgaben kann die Schulpflicht auch durchgesetzt werden. Dies habe das Oberverwaltungsgericht jüngst mit einem Beschluss bestätigt.
Ob Abwesenheiten von Test- oder Maskenverweigerern als unentschuldigte Fehlzeit oder als Schulpflichtverletzung zu werten seien, sei von den Schulen und Aufsichtsbehörden der Umstände des Einzelfalls zu bewerten, teilt das Schulministerium der dpa mit. Von der breiten Mehrheit der landesweit rund 2,5 Millionen Schüler in NRW würden die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen aber akzeptiert.